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in SoSci Survey (dt.) by s092238 (110 points)
retagged by SoSci Survey

Ich habe soeben die Freischaltung für die Medienuploads erhalten, und diesbezüglich eine Frage. In den Pdfs, die ich in meine Befragung einbinden will, habe ich Bilder verwendet. Diese Bilder habe ich auf der Seite Pixabay gefunden, und sind, laut der Website, lizenzfrei. Unter anderem sind auf einem Bild mehrere Personen, allerdings völlig namens- und informationslos, zu sehen. Fallen derartige Bilder auch unter die Kategorie, für die ich Genehmigungen benötige? Würde das gerne in Erfahrung bringen, bevor ich die Dateien hochlade.
Besten Dank für die Hilfe.

1 Answer

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by SoSci Survey (327k points)

Das Urheber-/Verwertungsrecht ist nicht ganz einfach. Und nachdem ich auch kein Jurist bin, kann ich nur eine persönliche Ansicht schildern, keine rechtsverbindliche Auskunft geben.

Zunächst einmal ist es so, dass - sollten Sie wegen den Bildern abgemahnt werden - es teuer wird. Außerdem wären wir verpflichtet, rechtswidrige Inhalte sofort (=während der Erhebung) zu sperren, sobald wir Kenntnis davon erlangen. Sie sollten sich also besser sicher sein, dass Sie keine rechtswidrigen Inhalte hochladen bzw. die fragelichen Bilder nicht rechtswidrig verbreiten.

Komplizit ist es nicht zuletzt deshalb, weil je nach Herkunftsland unterschiedliche Rechte gelten. In Deutschland müssen Sie bei Fotos z.B. die Urheberrecht des Fotografen und die Persönlichkeitsrechte eventuell abgebildeter Personen beachten. In den USA funktioniert das ein wenig anders.

Wenn Pixabay die Bilder als lizenzfrei anpreist, kann man sich darauf hoffentlich verlassen. Dann ist die nächste Frage, ob man sie unentgeltlich nutzen darf oder ob Pixabay Geld für die Nutzung will. Dafür sollten Sie die Lizenzbedingungen lesen. Eventuell müssen Sie auch den Namen des Urhebers kenntlich machen.

Grundsätzlich ist es in Dt. auch so, dass Sie für eine Urheberrechtsverletzung setzt dann verantwortlich gemacht werden können, wenn Sie das Material korrekte eingekauft haben - aber der Verkäufer nicht alle nötigen Verwertungsrechte hat. Dann müssten Sie zahlen und anschließend den Verkäufer verklagen. Aber das führt nun ein wenig zu weit.

Meine persönliche Empfehlung wäre: Lesen Sie die Lizenzbedingungen (die ja schriftlich vorliegen). Und wenn Ihnen diese eine Nutzung erlauben, laden Sie die Bilder in die geschützte Dateiablage hoch - sollte der unwahrscheinliche Fall einer Abmahnung oder eines Rechtsstreits eintreten, können Sie dann zumindest belegen, wie viele (weniger) Personen auf die Datei zugegriffen haben. Bei der "normalen" Dateiablage ist das nicht der Fall.

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