und uns erlaubt die Fragebögen der jeweiligen Versuchsperson im Nachhinein zu zuordnen
Dazu vorab der Hinweis: Wenn Sie die Daten den Personen zuordnen können, dann handelt es sich um personenbezogene Daten - und das zieht den kompletten Rattenschwanz der DSGVO nach sich: Personenbezogene Daten
Denken Sie also bitte daran, das mit dem Datenschutzbauftragten Ihrer EInrichung doer Hochschule zu klären und einen AVV mit uns zu vereinbaren.
Die technische Zuordnung ist unproblematisch, die konkrete Umsetzung hängt aber damit zusammen, wie die Befragten eingeladen werden.
- Wenn sie einen Link bekommen, kann die ID dabei übermittelt werden.
- Bei Verwendung von Serienmails kann man die ID gleich zur Mailadresse hinterlegen.
- Wenn sie Leute über einen anonymen Link teilnehmen, kann man die ID als offene Texteingabe abfragen.