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in SoSci Survey (dt.) by s149978 (110 points)

Lieber SoSci Support,

deckt der AVV im Rahmen der kostenlosen Nutzung für Forschungsprojekte auch die Erhebung von Name und Bankverbindung über den Fragetyp "Getrennte Erhebung von Kontaktdaten" ab, damit wir die Versuchspersonenvergütung per Überweisung auszahlen können?

Hintergrund der Frage ist, dass im AVV "Name" explizit erwähnt ist und ich mir nicht sicher bin, ob die IBAN eines Nutzer unter die Kategorie "Kommunikationsdaten (E-Mail-Adressen, Telefonnummern)" zu rechnen und damit erlaubt ist oder nicht.

Über eine positive Antwort würde ich mich sehr freuen.

Kurz noch etwas Kontext zu unserem Experiment. Es besteht aus 2 Teilen:
- 1. Teil: Feste Vergütung per Überweisung (dafür benötigen wir die IBAN)
- 2. Teil: Verlosung von Gutscheinen (dafür erheben wir die E-Mail Adresse)
- Wir nutzen jeweils den Fragetyp: "Getrennte Erhebung von Kontaktdaten"

Während die Verlosung vom AVV abgedeckt scheint, sind wir uns bezogen auf die IBAN nicht sicher.

Vielen Dank!

1 Answer

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by SoSci Survey (330k points)

Nein, streng genommen ist eine Bankverbindung kein Kommunikationsdatum. Vermutlich würde der Datenschutzbeauftragte Ihrer Hochschule den AVV nicht als geeignet betrachten, damit Sie diese Daten erheben dürfen.

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