Diese Frage müssen Sie bitte mit der/dem Datenschutzbeauftragten Ihrer Hochschule klären.
Meiner nicht-juristischen Einschätzung zufolge würde die Prolific-ID durch Zusammenführung mit den Daten von Prolific eine individuelle Zuordnung der Daten erlauben. Das ist eine ähnliche Situation wie bei IP-Adressen, die ohne Information vom Provider auch keine Zuordnung erlauben würden - mit aber schon und deshalb in der Rechtsprechung in der Regel als personenbezogen gelten.
In einem ähnlichen Projekt im März hatten sich die Verantwortlichen entschlossen, dass es sich bei der Prolific-ID (und damit bei allen damit verbundenen Daten = Antworten) um personenbezogene Daten handle und dass sie damit nach §28 DSGVO einen AVV benötigen.
Aber wie gesagt: Eine verbindliche Antwort bekommen Sie von Ihre/r Datenschutzbeauftragten.