Meiner Ansicht nach ist eine Rückverfolgung nicht möglich aber ich möchte mich absichern.
Dann müssen Sie diese Frage bitte dem Datenschutzbeauftragten Ihrer Hochschule stellen.
Wenn Sie mit personenbezogenen Daten arbeiten, dann können Sie - aus rechtlichen Gründen - nicht den Standard-Server verwenden. Denn Sie könnten dann die Rechte der Betroffenen (insb. das Recht auf Datenlöschung) nicht einhalten. Und damit würden Sie gegen die DSGVO verstoßen. Abgesehen davon, dass Sie einen AVV nach §28 DSGVO vorweisen können müssen, wenn Sie personenbezogene Daten bei jemand anders (SoSci Survey) verarbeiten lassen.
Wenn Sie keine personenbezogenen Daten verarbeiten, dann ist die DSGVO nicht anwendbar.
Und wenn Sie nicht sicher sind ... das beste, was ich Ihnen geben kann, ist eine nicht-jursitische Einschätzung. Aber das sichert Sie in keinster Form ab. Am Ende haften Sie als Verantwortlicher der Datenverarbeitung.