Nach DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erst einmal generell verboten. Damit man es trotzdem machen darf, benötigt man eine Rechtsgrundlage. Sehr häufig wird da z.B. die freiwillige Einwilligung der Betroffenen genutzt.
Und wenn Sie personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lassen, dann dürfen Sie das auch nicht ohne weiteres machen. Nach §28 DSGVO (
https://dsgvo-gesetz.de/art-28-dsgvo/) müssen Sie mit dem Subunternehmer einen AVV vereinbaren und sicherstellen, dass dieser kein Schindluder mit den Daten treibt. Stark vereinfacht gesprochen.
Heißt: Ja, wenn Sie Mailadressen (=personenbezogene Daten) über SoSci Survey einsammeln möchten, brauchen Sie einen AVV. Sonst dürfen Sie das nicht. Für die Adress- und Kontaktdaten reicht aber der Online-AVV, der auch für www.soscisurvey.de vereinbart werden kann.