Diese kann anonym stattfinden.
Wenn die Erhebung anonym läuft, dann ist das DSGVO nicht anwendbar,
Was müsste beachtet werden, wenn Personenbezogenen Daten erhoben werden sollen?
wenn einzelne Datensätze hingegen natürlichen Personen zuordenbar wären, dann würde es sich um personenbezogene Daten handeln. In dem Fall wäre es ein wenig komplizierter: Personenbezogene Daten
Aber gehen wir einmal vom einfachen Fall aus, dass Sie die Erhebung anonym gestalten, dann müssten Sie überlegen, ob Sie die mehrmalige Teilnehmer einzelner Studierende zuverlässig ausschließen wollen/müssen (Mehrfachteilnahme ausschließen) und damit verbunden die Frage, wie die Teilnahmelinks (personalisiert oder nicht) zu den Studierenden gelangen.
Wenn es um eine öffentliche Hochschule geht (und keine personenbezogenen Daten erhoben werden), ist die Nutzung in aller Regel kostenlos - weil wir www.soscisurvey.de für gemeinnützige und kommunale (und eingeschränkt auch staatliche) Einrichtungen kostenlos zur Verfügung stellen. Falls es eine private Hochschule ist, würden die regulären Nutzungsentgelte anfassen. Das gilt auch für den Fall, dass die Erhebung nicht anonym ist, sondern personenbezogene Daten erhebt.