Das Klären Sie am besten mit dem Datenschutzbeauftragten der Hochschule.
Zunächst einmal sind vermutlich Sie persönlich für die korrekte Datenverarbeitung nach DGVO verantwortlich und haftbar (mit Strafen im Millionenbereich). Mir wäre nicht bekannt, dass gegen Privatpersonen schon drakonische Strafen verhängt wurden, aber juristisch wäre das wahrscheinlich möglich.
Und dann ist eben die Frage, ob Ihnen die Hochschule einen Teil dieser Verantwortung abnimmt und selbst zur Verantwortlichen wird (und dann auch unterschreiben muss) oder nicht.
Nein, das ist keine befriedigende Antwort. Aber eine bessere habe ich im Moment leider nicht. Die DSGVO ist nicht auf Studierende im Bereich der Sozialforchung ausgelegt und die meisten Hochschulen haben sich bisher nicht darum gekümmert, wie Abschlussarbeiten organisatorisch in die DSGVO einzuordnen sind :(