Diese Frage besprechen Sie am besten mal mit der Ethikkommission und dem Datenschutzbeauftragten Ihrer Hochschule.
Was die technischen Optionen angeht ... da ist die Frage vor allem, ob man glaubhaft nachweisen kann, dass eine erziehungsbereichtige Person die Zustimmugn erteilt hat. Wenn man die Kinder direkt adressiert, wird das kaum möglich sein ("bitte lass hier deine Eltern das Häkchen setzen").
Wenn man hingegen die Eltern adressiert und bittet, den die Kinder nur dann an den Computer zu holen, wenn sie mit der Teilnahme einverstanden sind ... eventuell noch ein Häkchen "ich bin einverstanden" und auf der nächsten Seite dann "so, jetzt ist ihr Kind dran, bitte holen Sie es mal an den Bildschirm". Damit dürfte man dann ziemlich gut belegen können, dass zumindest ein Elternteil einverstanden war.
Juristen werden vermutlich dazu raten, dass man den Teilnahme-Link (evtl. als QR Code) per Post an die Eltern verschickt und den Link dann individuell erst freischaltet, wenn ein von allen Erziehungsberechtigten unterzeichneter Abriss vom Brief per Einschreiben zurückgekommen ist ;)