Im Idealfall führen Sie eine Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so durch, dass Sie überhaupt keine personenbezogenen Daten erheben - aber das wird sich nicht immer ganz vermeiden lassen. Deshalb der AVV mit SoSci Survey.
Nun ist die Frage, ob Sie auch personenbezogene Daten vom Auftraggeber erhalten? Also z.B. eine Liste mit E-Mail-Adressen? Wenn ja, dann muss auch deren Verarbeitung mit einem AVV geregelt werden, sonst darf Ihnen der Auftraggeber die Daten gar nicht geben.
Wenn das nicht der Fall ist, dann ist die DSGVO nicht anwendbar.