inwieweit die Frage nach der PLZ in Kombination mit der Frage nach Alter und Geschlecht die DSGVO verletzt.
Die DSGVO kann nicht verletzt werden. Aber Sie würden gesetzeswidrig handeln, wenn Sie personenbezogene Daten hätten und diese ohne eine Rechtsgrundlage und die geeigneten Schutzmaßnahmen verarbeiten würden.
Meine Einschätzung ist, dass sich außerhalb von extremen Altersgruppen (z.B. >90 Jahre) aus Alter, Geschlecht und PLZ nicht auf individuelle Personen schließen lässt. Aber eine rechtsverbindliche Antwort kann Ihnen nur der Datenschutzbeauftragte Ihrer Hochschule oder Einrichtung geben.
Dazu eine weitere Frage: Darf ich die Umfrage im Rahmen der DSGVO zusätzlich per Messaging-Dienst (z.B. WhatsApp) an Bekannte weiterleiten
Das Verschicken des Links hat mit der DSGVO erstmal nichts zu tun. Worauf sie anwendbar wäre sind die Adressen Ihrer Bekannten, die Sie dafür verwenden (=verarbeiten). Aber mir sind keine Klagen bekannt, wonach jemand wegen seines persönlichen Adressbuchs belangt werden sollte.
Tatsächlich ist die DSGVO durchaus vernünftig konstruiert (nur leider geht sie mit einem großen Overhead an Papierkram einher....). Das persönliche Adressbuch wäre aufgrund des Erwägungsgrunds berechtigter Interessen (der Betroffenen) vermutlich absolut legal. Aber ich bin kein Jurist und daher sind meine Aussagen nur als persönliche Einschötzungen zu verstehen.