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in SoSci Survey (dt.) by s156487 (120 points)

Hallo!

Ich habe eine Frage zum Datenschutz. Wenn ich es richtig verstehe, bedeutet die Erhebung von "personenbezogenen Daten", dass ich Informationen abfrage, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen, also Namen, Telefonnummern, Emailadressen, o.Ä. In meiner Umfrage frage ich allerdings nur bestimmte soziodemografische Merkmale ab, also Alter, Geschlecht, Familienstand, Parteipräferenz. Ich bin der Meinung, dass dies keine Rückschlüsse auf die einzelnen Personen zulässt, da ich eine sehr große Gruppe deutschlandweit befrage.

Muss ich dafür einen AVV Vertrag vereinbaren?

Meine Population, die ich befragen möchte, sind Studierende eines bestimmten Studiengangs. Um die Zielgruppe mit meiner Umfrage zu erreichen, verschicke ich den Link an die universitären Institute (Professoren / Sekretariat), wo dieser Studiengang angeboten wird. Die Professoren leiten die Umfrage dann an ihre Studierenden weiter, das heißt ich habe keinen direkten Kontakt zu meiner Zielgruppe, ihre Emailadressen liegen mir nicht vor. Die Emailadressen, die ich anschreibe, sind öffentlich auf den Internetseiten der Institute einsehbar.

Brauche ich dafür ein Datenschutzkonzept und wenn ja, welches?

Ich wäre Ihnen dankbar um eine schnelle Antwort - herzlichen Dank!

1 Answer

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by SoSci Survey (330k points)

Ich habe eine Frage zum Datenschutz. Wenn ich es richtig verstehe, bedeutet die Erhebung von "personenbezogenen Daten", dass ich Informationen abfrage, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen

Personenbezogene Daten liegen nach DSGVO dann vor, wenn Sie (zumindest einzelne) Datensätze natürlichen Personen zuordnen können.

Fragen Sie einen Juristen, wie die Auslegung der Gerichte dazu ist. Aber technisch kann das entweder ein hochspezifisches Merkmal sein, welche die Zuordnung erlaubt (z.B. die Verknüpfung mit einer E-Mail-Adresse oder einem Namen) oder allgemeine Merkmale, welche aufgrund der begrenzten Grundgesamtheit eine Zuordnung erlauben (z.B. Alter > 100 Jahre und Wohnort).

Muss ich dafür einen AVV Vertrag vereinbaren?

Sie müssen einen AVV vereinbaren, wenn Sie personenbezogene Daten erheben. Ob das in Ihrem Fall vorliegt, müssen Sie oder der zuständige Datenschutzbeauftragte (z.B. der DSB der Hochschule) entscheiden. Rechtsberatung dürfen und können wir nicht leisten.

by s156487 (120 points)
Vielen Dank! Ist es aus Ihrer Sicht ratsam, in jedem Fall einen AVV Vertrag abzuschließen, einfach für den Fall, dass einzelne Personen doch identifizierbar werden?
by SoSci Survey (330k points)
Ich empfehle, das mit dem Datenschutzbeauftragten zu klären.

Generell können Sie mit SoSci Survey nur einen AVV für den Pro-Server s2survey.net vereinbaren. Wenn Sie diesen Server ohnehin nutzen, gut. Falls nicht, müssten Sie die Erhebung zunächst dorthin umziehen.

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