Wenn ich die Fragen mit einer REF verbinde, würden diese sich theoretisch über ein Schlüsselverzeichnis auf einzelne Personen zurückführen lassen.
Es kommt darauf an, wie Sie die Referenz verwenden. Aber wenn Sie damit auf einzelne Personen schließen können, dann sind es zumindest pseudonymisierte Daten nach DSGVO.
Aus meiner Sicht handelt es sich dabei um personenbezogene Daten nach DSGVO, demnach wäre die Verarbeitung nur auf s2survey.net zulässig. Aber ich empfehle, dass Sie den Sachverhalt mit dem Datenschutzbeauftragten Ihrer Hochschule abklären.
Ändert es für Punkt 2 etwas, wenn meine Universität eine Hochschullizenz für SosciSurvey hat?
Eine Hochschullizenz ermöglich es der Hochschule, einen lokalen Befragungsserver aufzusetzen. Wenn Sie auf diesem arbeiten, werden die Daten nicht mehr auf unsere Server übermittelt - und damit fällt die Notwendigkeit weg, diese Auftragsdatenverarbeitung mit einem AVV zu regeln.
Natürlich muss die Hochschule dann Sorge dafür tragen, dass der lokale Befragungsserver den Ansprüchen der DSGVO genügt. Aber dafür sind wir dann nicht mehr verantwortlich.