sehe ich diese Daten bei einer Probandengruppe von 100-150 nicht als personenbezogene Daten an, da eine Rückverfolgung unmöglich ist
Sie sind der Verantwortliche im Sinne der DSGVO - welche natürlich ur anwendbar wäre, wenn es personenbezogene Daten wären.
Das heißt aber auch, dass Sie das Risiko tragen. Wenn Sie unsicher sind, dann wenden Sie sich am besten direkt an den Datenschutzbeauftragten der Uni, um die Frage zu klären.
Ich persönlich würde Ihrer Einschätzung folgen, aber wir können weder Rechtsberatung leisten noch dafür haften, wenn eine Datenschutzbehörde klingelt und zu einer anderen Einschätzung kommt.