bzw. einen zusätzlichen AVV Vertrag benötigt?
Das fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht leisten können. Dafür ist die oder der Datenschutzbeauftragte Ihrer Hochschule zuständig.
Am Ende sind Sie verantwortlich für die rechtskonforme Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Sollte sich am Ende herausstellen, dass Sie einen AVV benötigt hätten und Sie haben keinen, dann haften Sie u.U. mit Ihrem Privatvermögen. Und was Datenschutz angeht, sind die Strafen durchaus happig. Dann ist es besser, wenn Sie auf eine schriftliche Bestätigung Ihrer oder Ihres Datenschutzbeauftragten verweisen können.