MIr ist bekannt, dass man pro Befragungsprojekt ein AVV gem. Art. 28 DSGVO online abschließen kann.
Der Onlie-AVV gilt ausschließlich für Adressdaten (Serienmailversand) und getrennt erhobene Kontaktdaten. Dieser ist immer auf ein einzelnes Projekt beschränkt.
Sobald im Fragebogen selbst personenbezogene Daten erhoben werden, ist ein postalischer AVV erforderlich. Dieser kann ausschließlich für den Pro-Server s2survey.net (dessen Nutzung immer kostenpflichtig ist) vereinbart werden. Dafür ist es hier auch möglich, dass wir dieses in mehreren Befragungsprojekten eintragen. Vorausgesetzt, Sie geben im Formular den Kreis der Betroffenen und die Kategorien der verarbeiteten Daten so an, dass der AVV alle Befragungsprojekte umfasst.