Lieber Support,
ich erhebe im Rahmen einer wissenschaftlichen Befragung Email-Adresse und Telefonnummer der Teilnehmerinnen. Dies allerdings in einer gesonderten Umfrage; d.h. die Teilnehmerinnen nehmen an dem wissenschaftlichen Fragebogen teil, an dessen Ende ein Link zu einer weiteren, getrennten Umfrage ist. Wenn sie auf den Link klicken, werden Sie in dieser zweiten Umfrage gebeten, ihre Kontaktdaten anzugeben.
Die Kontaktdaten werden genutzt, um mit den Teilnehmer*innen einen Termin für ein Experiment in unserer Arbeitsgruppe zu vereinbaren.
Die Teilnehmer*innen werden vollumfänglich über die Erhebung und Art der Nutzung und Dauer der Speicherung dieser Daten aufgeklärt. Sie werden auch darüber aufgeklärt, dass die personenbezogenen Daten getrennt von ihren Fragebogenwerten gespeichert werden und diese nicht miteinander in Verbindung gebracht werden können.
Meine Frage: Muss ich jetzt noch einen AVV vereinbaren? Und gibt es noch etwas im Sinne der DSGVO, das ich beachten muss?
Danke für Ihre Rückmeldung!!
VG