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in SoSci Survey (dt.) by s126286 (110 points)

In meiner Studie erforsche ich die Transportation in Geschichten und welche Auswirkungen diese hat. Hierfür muss ich einen Ausschnitt eines Films zeigen. In meinem Fall handelt es sich hierbei um einen französischen Spielfilm. Da ich im Internet und auch sonst wo keine verlässliche Information über die rechtliche Situation bekommen haben, wollte ich hier nochmal nachfragen in der Hoffnung dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ist es rechtlich in Ordnung wenn ich eine ca. 4 min lange Filmsequenz zeige im Rahmen dieses Forschungsprojekts und diese natürlich mit vollständigem Quellennachweis versehe ?
(Ich habe leider für das zeigen von kurzen Filmsequenzen keine eindeutige Information gefunden)

vielen Dank,
Franziska

1 Answer

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by SoSci Survey (328k points)

Ist es rechtlich in Ordnung wenn ich eine ca. 4 min lange Filmsequenz zeige im Rahmen dieses Forschungsprojekts und diese natürlich mit vollständigem Quellennachweis versehe ?

Wenn Sie eine mit Gesetzestexten und Urteilen belegte Aussage haben möchten, müssen Sie diese Frage einem Juristen stellen.

Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass man die Freiheit der Wissenschaft gegen das Urheberrecht abwägen muss. Davor wäre zu klären, ob Ihre Erhebung und der Online-Fragebogen von der Freiheit der Wissenschaft abgedeckt ist. In der Abwägung wäre dann zu klären, ob eventuell Regelungen aus dem Urhebergesetz zur Anwendung kommen, die sich speziell auf audioviduelle Inhalte in Lehre und Wissenschaft beziehen. Und zuletzt müsste geklärt werden, ob technisch sichergestellt ist, dass keine andere Nutzung passiert (Stichwort "geschützte Dateiablage").

Nach Klärung all dieser Fragen hätten Sie immer noch ein Restrisiko, dass der Inhaber der Verwertungsrechte Sie abmahnt (das kostet mal eben einen 3-bis-4-stelligen Betrag) und Sie das o.g. Recht vor Gericht erstreiten müssten. Und zwar bevor die Erhebung fortgesetzt werden kann...

Meine pragmatische Empfehlung lautet daher: Fragen Sie beim Rechte-Inhalter freundlich nach, ob Sie den Ausschnitt in der Erhebung nutzen dürfen. Wenn es dieser gestattet (schriftlich!), dann sind sie ziemlich gut abgesichert. Ich würde auch nicht erwarten, dass er dafür Geld will - wenn man ein Musikstück über die GEMA "bucht", kostet das für eine Befragung i.d.R. <10 €. Und für so einen Kleckerbetrag wird der Rechteinhaber sich nicht die Arbeit machen, eine Rechnung zu schreiben.

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