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in SoSci Survey (dt.) by s108723 (110 points)

Liebe SoSci Survey-Community,

in einer Online-Studie möchten wir mit Image Makros arbeiten, die aus sozialen Medien stammen. Dabei ist natürlich das geltende Urheberrecht zu beachten. Im Falle der Image Makros handelt es sich um Kombinationen aus Bild- und Textmaterial, die in sozialen Medien im Umlauf sind. Aus diesem Grund lässt sich die Urheberschaft der Materialien nicht zweifelsfrei klären, was ein entsprechendes Zitat erschwert. Das Einholen einer Genehmigung sowie eine mögliche Vergütung der urhebenden Person erscheint damit unmöglich. Eine Nutzung für eigenständige wissenschaftliche Fragestellungen (im Rahmen des Projekts) müsste gemäß §60c Abs. 3 UrhG sowie § 51 (unter Beachtung des Zitiergebots gemäß §63) allerdings dennoch möglich sein.

Das Menü zum Upload der Bilder bietet mir nur folgende Auswahlmöglichkeiten an:
- selbst aufgenommen (+schriftliche Genehmigung von abgebildeten Personen)
- schriftliche Genehmigung (+Erlaubnis von abgebildeten Personen)
- freie Bilddatenbank
- keine Verwertungsrechte

Keiner dieser Fälle trifft auf das genannte Beispiel zu. Auf Welche Weise kann nun korrekt angegeben werden, in welchem Rahmen die Bildmaterialien genutzt werden (sollen)?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!

1 Answer

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by SoSci Survey (328k points)

Eine Nutzung für eigenständige wissenschaftliche Fragestellungen ...

Schwer zu sagen. Meines Wissens wissen die meisten Juristen nur, wie es um die Verwendung von Bildmaterial in wissenschaftlichen Publikationen und in der Bildung steht - was das wissenschaftliche Handwerkszeug (z.B. eben Fragebögen) angeht, sind mir bisher keine qualifizierten Aussagen bekannt. Als Orientierung kann man sicherlich betrachten, dass einige Fragebögen von Verlagen als solche verkauft/lizenziert werden. Ich würde daher nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass die wissenschaftliche Freiheit im Rahmen von Fragebögen allzu große Freiheiten erlaubt. Umgekehrt kann ich mir schwer vorstellen, dass ein Bild- oder Texturheber Ihre Bilder rechtlich verfolgen würde.

Keiner dieser Fälle trifft auf das genannte Beispiel zu.

Sollen wir einen Punkt mit aufnehmen "Ich habe die juristische Kompetenz zu ersehen bzw. mir liegt ein juristisches Gutachten vor, dass ich die Inhalte verwenden darf und wenn sich der Jurist irrt, bin ich bereit, SoSci Survey für den entstehenden Schaden zu entschädigen"?

Wenn Sie die Bilder unter dieser Prämisse ins Befragungsprojekt hochladen möchten, dann wäre der korrekte Weg folgender: Senden Sie bitte eine so formulierte E-Mail an info@soscisurvey.de, hängen Sie die Bilder an und teilen Sie uns mit, in welches Projektverzeichnis die Bilder hochgeladen werden sollen.

Solange das Urheberrecht noch nicht reformiert wurde (s. die als "Zensur/Upload-Filter" kritisierte EU-Entscheidung), würden ohnehin Sie als Nutzer dafür haften, würden Sie urheberrechtlich geschütztes Material widerrechtlich hochladen und irgend jemand würde abmahnen oder klagen.

Das ist übrigens auch ein Problem bei der Kommunikation zwischen Juristen und Menschen, die an das Rechtssystem und Rechtssicherheit glauben: Juristen können immer nur erklären, welche Risiken bestehen und was sie denken, wie ein Richter im Fall einer Verhandlung entscheiden könnte. Probabilistisch. Das Risiko trägt am Ende der/die Beratene.

Kompliziert? Leider ja. Wenn man es korrekt machen möchte. Und zu etwas anderem als dem korrekten Vorgehen würde ich Ihnen selbstverständlich keinesfalls raten.

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