"Datenschutzrechtlich korrekt" gibt es in dieser Form nicht. Das Datenschutzrecht besagt nur, worüber man die Personen informieren muss - und zwar in dem Fall, dass man personanbezogene Daten verarbeitet. Und genau das möchten Sie ja eigentlich nicht machen, von den Adressdaten mal abgesehen.
Technisch kann man (wenn man möchte) unterschieden, zu welchem Zeitpunkt und für den die Aussage korrekt ist. Solange bis das Interview abgeschlossen ist, entspricht der Datenschutz dem Datenschutz-Modus "Pseudonym". Das heißt: Sie als Forscher können die Datensätze nicht einzelnen Adressen zuordnen (außer, wenn die Teilnehmer im Fragebogen eindeutig zuordenbare Angaben machen, wie z.B: Alter, Position, Name, Mailadresse). Wir als Betreiber des Befragungsservers hätten theoretisch die Möglichkeit, diese Zuordnung vorzunehmen, tun dies aber natürlich nicht ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch.
Wenn dann die letzte Seite des Interviews erreicht ist, wird auch die interne Zuordenbarkeit entfernt. Dann haben auch wir keine Möglichkeit mehr, die Anonymität aufzuheben.
Auch hier gibt es natürlich wieder Ausnahmen. Wenn z.B: ein Interview am Abend begonnen wurde, dann nachts eine Sicherheitskopie der Datenbank erstellt und das Interview dann am Morgen abgeschlossen wurde ... dann wäre die Zuordenbarkeit unter Zuhilfenahme der Backups theoretisch wieder gegeben.
Man könnte jetzt auch noch Möglichkeiten in Betracht ziehen, bei welchen z.B. im Unternehmen die Internetzugriffe geloggt werden. Anhand der Logs und des Startzeitpunkts eines Interviews wäre dann ebenfalls eine De-Anonymisierung möglich.
Bei privaten Internetanschlüssen gibt es dann noch Aufzeichnungen des Providers, eventuell von GMail, wenn jemand den Link an diese Mailadresse geschickt bekam u.s.w.
Um es lang zu machen: Die Realität ist komplex. Um es kurz zu machen: Ja, im Großen und Ganzen ist Ihre Aussage im Fragebogen korrekt. Und ich würde auch nicht empfehlen, hier alle Eventualitäten zu erklären - außer wenn Sie tatsächlich hochsensible Daten abfragen, die z.B. auch die Strafverfolgungsbehörden interessieren würden. Auch solche Studien gibt es, in diesem Fall würde man aber z.B. die Zeitstempel im Befragungsprojekt abschalten und keine personalisierten Links versenden.