Nein, grundsätzlich erstmal nicht.
Im Einzelfall kommt es darauf an, woher die Bilder stammen, wem sie gehören, und ob der Urheber die Bilder vielleicht kostenlos zur Verfügung stellt. Auch gibt es spezielle Einzelfälle, in welchen die Freiheit der Lehre und Forschung eine Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material erlauben - allerdings sollten Sie das unbedingt vorab mit einem Juristen (z.B. Rechtsabteilung der Uni) klären.
Für alle anderen Fällt gilt: Holen Sie sich die schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers. Nur diese schützt sie vor teuren Abmahnungen und einer Sperrung des Befragungsprojekts mitten in der Erhebung.