Können ja ... die Frage ist, ob Sie das wirklich wollen?
(a) Wenn Sie die Befragung nicht ausschließlich unter namentlich bekannten Verwandten und Freunden durchführen, dann handeln Sie evtl. aus juristischer Perspektive geschäftsmäßig (ja, auch wenn Sie kein Geld damit verdienen!) und unterliegen u.U. der Impressumspflicht.
(b) Sollte jemand sich beschweren wollen, keine Kontaktadresse finden und sich dann an uns wenden, würden wir die Befragung evtl. bis zur Klärung der fehlenden Kontaktmöglichkeit sperren.
(c) Zuletzt gehört es in aller Regel zu den Normen guter Befragungspraxis, dass man den Teilnehmern eine Kontaktmöglichkeit bietet.
Es ist klar, dass man den eigenen Namen nicht bei jeder Zielgruppe unbedingt prominent in den Fragebogen schreiben will. Aber was man dann immer noch machen kann: Zumindest eine Einrichtung angeben (z.B. das Institut, welches die Befragung/Arbeit betreut) und eine neutrale Kontaktadresse einrichten, die dann weitergeleitet wird. Das dürfen die Teilnehmer schon erwarten.
Ändern kann man die Fußzeile unter Logo und Impressum - und wenn man ein geschütztes Leerzeichen (
) einträgt, dann verschwindet es auch ganz.