Guten Tag,
wir sind ein gemeinnütziger Kita-Träger aus Berlin in der Rechtsform gGmbH und möchten mit SoSci Survey eine Elternbefragung durchführen.
Es geht um eine nicht-kommerzielle interne Befragung zur Weiterentwicklung unserer Kitas. Wir verkaufen die Ergebnisse nicht, führen die Befragung nicht im Auftrag eines Unternehmens gegen Entgelt durch und verfolgen damit auch keine gewerbliche oder vertriebliche Nutzung.
Geplant ist eine klassische Elternumfrage, z. B. zu:
- Gründen für die Kita-Wahl,
- Zufriedenheit mit Anmeldung und Eingewöhnung,
- Informationswegen und Kommunikation,
- Einschätzung des Kita-Alltags,
- offenen Hinweisen der Eltern.
Nach unserem Verständnis fällt das eher unter eine gemeinnützige, nicht-kommerzielle Nutzung.
Was uns irritiert:
Auf der Informationsseite zur kostenlosen Nutzung wird an mehreren Stellen von gemeinnützigen Organisationen gesprochen. Im Prüf-Formular wird dann aber sehr konkret zwischen
- gemeinnützig anerkanntem Verein (e.V.)
und
- kommunaler Einrichtung
unterschieden.
Da wir eine gGmbH sind, trifft beides formal nicht zu. Wenn wir dort jeweils „Nein“ angeben, erscheint es so, als seien die Voraussetzungen für die kostenlose Nutzung nicht erfüllt.
Daher unsere Frage:
Wie ist ein Befragungsprojekt eines gemeinnützigen Kita-Trägers in der Rechtsform gGmbH hier einzuordnen?
Zusätzlich verunsichert uns die Formulierung zu „Entgelt“ bzw. dazu, dass eine Organisation von der Befragung profitiert. Natürlich profitieren wir im weiteren Sinne davon, wenn wir Rückmeldungen von Eltern erhalten und unsere Arbeit verbessern können. Gemeint ist auf der Infoseite nach unserem Verständnis aber eher eine kommerzielle Verwertung, ein externer Auftrag oder eine bezahlte Durchführung — nicht die normale Arbeit einer gemeinnützigen Einrichtung im Rahmen ihres Satzungszwecks.
Zur Einordnung noch zwei Punkte:
- Die Befragung soll ausschließlich auf www.soscisurvey.de laufen,
nicht auf dem Pro-Server.
- Es sollen keine personenbezogenen Daten im Sinne einer individuellen
Zuordenbarkeit erhoben werden.
Wir würden uns freuen, wenn jemand kurz erläutern könnte, ob ein solcher Fall grundsätzlich als kostenlose Nutzung eingeordnet werden kann oder ob eine gGmbH hier grundsätzlich als kostenpflichtig behandelt wird.
Vielen Dank!
Elias Schmidt