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in SoSci Survey (dt.) by s137868 (375 points)

Mein Auftraggeber hat sich jetzt doch entschieden, die IP-Adressen zu speichern. Das dies über die entsprechende Frage eingefangen werden kann, weiß ich bereits. Meine Fragen wären:

Muss nun eine AVV geschlossen werden? (Die Umfrage läuft auf den sosci pro servern)
Wenn ja , reicht eine online Vereinbarung?
Wenn ja, wer ist die Verantwortliche Person? Ich als technischer Umsetzer oder mein Auftraggeber? Oder müssen beide einen solchen Vertrag öffnen?

1 Answer

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by s139847 (2.7k points)

Hallo,

nach aktueller juristischer Auffassung sind IP Adressen personenbezogene Daten - das würde Ihren kompletten Fragebogen personenbezogen machen. Sie müssten also daher einen schriftlichen AVV einreichen. Wie genau das funktioniert, finden Sie unter Erhebung von personenbezogenen Daten in der Befragung. Bitte beachten Sie auch, dass Sie noch die anderen Auflagen der DSGVO erfüllen müssen (ebenfalls auf der wiki Seite).

Viele grüße

by s137868 (375 points)
oje, danke für die Info... das gilt nicht für die SPeicherung gekürzter Ip-Adressen, richtig?
by s139847 (2.7k points)
soweit ich weiß, nicht, aber ich kann Ihnen da rechtlich keine Auskunft geben, ich bin leider kein Jurist

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