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in SoSci Survey (dt.) by s191138 (110 points)
edited by SoSci Survey

Guten Tag!
Ich bin soeben dabei meine Befragung (in Österreich) zu generieren, die ich über Ihre Plattform durchführen möchte. Die Leute werden per Mail gebeten an der Befragung teilzunehmen, mit der Bitten wieder Freunde zu fragen...damit wir genügend TeilnehmerInnen finden.
Ev. machen auch Kindergärten und Schulen mit.

Es werden drei Fragebögen zur Beantwortung vorgelegt und einige demographische Variablen erhoben, durch die jedoch keine Schlüsse auf die Personen zurückgeführt werden können (Alter, Beziehungsstatus, Bildung, Beschäftigungsausmaß, Alter der Kinder.

Nun die Datenschutzfrage:
Mein Laienhaftes Verständnis, ist, dass die schützenswerte Daten ja die IP-Adressen der Teilnehmer/innen sind.

Die habe ich ja nicht, da ich lediglich die ausgefüllten Daten von Soscisurvey extrahiere.
Ist das richtig? Oder habe ich etwa Zugang zu den IP Adressen?

Meine Ansprechperson von der Donau Uni Krems hat mir gesagt, ich solle sie um einen
AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG bitten.
Der würde mir versichern, dass mit den IP Adressen datenschutzkonfrom umgegangen wird.

Würden sie mir raten, eine Datenschutzerklärung beizufügen? Und wenn ja, im Mail oder auf der Soscisurvey Palttform?
Mit freundlichen Grüßen

1 Answer

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by SoSci Survey (304k points)

Alle Informationen zu personenbezogenen Daten in Befragungen und zum AVV haben wir hier zusammengestellt: Personenbezogene Daten

Mein Laienhaftes Verständnis, ist, dass die schützenswerte Daten ja die IP-Adressen der Teilnehmer/innen sind.

IP-Adressen zeichnet SoSci Survey nicht auf.

Meine Ansprechperson von der Donau Uni Krems hat mir gesagt, ich solle sie um einen
AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG bitten.

Dann fragen Sie bitte zunächst zurück, ob es sich nach deren Meinung um personenbezogene Daten handelt und warum.

Der würde mir versichern, dass mit den IP Adressen datenschutzkonfrom umgegangen wird.

Genau, das ist im Kern die Vereinbarung, die mit dem AVV getroffen wird.

Würden sie mir raten, eine Datenschutzerklärung beizufügen?

Juristischen Rat kan ich Ihnen nicht geben. Aber wenn Sie personenbezogene Daten erheben, haben Sie gegenüber den Befragten (=Betroffenen) umfangreiche Informationspflichten. Wenn Sie keine erheben, kommt es höchstwahrscheinlich gut an, wenn Sie auch das klar kenntlich machen.

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