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in SoSci Survey (dt.) by s122808 (110 points)

Lieber Support,

ich erhebe im Rahmen einer wissenschaftlichen Befragung Email-Adresse und Telefonnummer der Teilnehmerinnen. Dies allerdings in einer gesonderten Umfrage; d.h. die Teilnehmerinnen nehmen an dem wissenschaftlichen Fragebogen teil, an dessen Ende ein Link zu einer weiteren, getrennten Umfrage ist. Wenn sie auf den Link klicken, werden Sie in dieser zweiten Umfrage gebeten, ihre Kontaktdaten anzugeben.

Die Kontaktdaten werden genutzt, um mit den Teilnehmer*innen einen Termin für ein Experiment in unserer Arbeitsgruppe zu vereinbaren.

Die Teilnehmer*innen werden vollumfänglich über die Erhebung und Art der Nutzung und Dauer der Speicherung dieser Daten aufgeklärt. Sie werden auch darüber aufgeklärt, dass die personenbezogenen Daten getrennt von ihren Fragebogenwerten gespeichert werden und diese nicht miteinander in Verbindung gebracht werden können.

Meine Frage: Muss ich jetzt noch einen AVV vereinbaren? Und gibt es noch etwas im Sinne der DSGVO, das ich beachten muss?

Danke für Ihre Rückmeldung!!

VG

1 Answer

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by SoSci Survey (302k points)

Wenn Sie Anonymität gewährleisten möchten, wäre eine Frage vom Typ "Kontaktdaten getrennt erheben" meines Erachtens sinnvoller als die separate Befragung. Aus mehreren Gründen:

  1. Anhand der Zeitstempel lassen sich die Daten aus den beiden Fragebögen relativ einfach zuordnen.

  2. Für getrennt erhobene Kontaktdaten gelten auf www.soscisurvey.de wesentlich kürzere Fristen für die Löschung von Backups (1 Monat statt 12 Monate) als für die regulär erhobenen Daten.

  3. Getrennt erhobene Kontaktdaten sind von dem digital-AVV abgedeckt, welchen Sie unter Einladungen verschicken direkt online vereinbaren können. Denn ja: Wenn Sie Namen erheben, sind das personenbezogene Daten und dafür benötigen Sie einen AVV.

Falls Sie die Daten in eine separate Befragung als "normale" Daten speichern, müsste diese Befragung auf dem (kostenpflichtigen) Pro-Server s2survey.net laufen und ein schriftlicher AVV vereinbart werden (vgl. https://s2survey.net/DSGVO/).

Und gibt es noch etwas im Sinne der DSGVO, das ich beachten muss?

Die DSGVO beinhaltet eine Menge an Pflichten, v.a. was die Dokumentation der sicheren und korrekten Verarbeitung angeht. Was genau alles zu gehört, kann der für Ihr Projekt zuständige Datenschutzbeauftragte (z.B. der DSB der Hochschule) beantworten.

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